Pflegesätze
Kosten und Finanzierung: Wir sind Partner aller Sozial- und Pflegekassen. Sollten die persönlichen Einkünfte und Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, können öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden.
Allgemeine vorvertragliche Informationen
Die Kosten betragen ab 01.02.2024
Pflegegrad | Pflegesatz tgl. | Unterkunft + Verpflegung |
Investitions- kosten tgl. |
Gesamt
tgl.
|
Gesamt monatlich |
1 | 55,08 € | 30,96 € | 10,25 € | 96,29 € | 2929,14 € |
2 | 69,89 € | 30,96 € | 10,25 € | 111,10 € | 2609,66 € |
3 | 86,07 € | 30,96 € | 10,25 € | 127,28 € | 2609,86 € |
4 | 102,93 € | 30,96 € | 10,25 € | 144,14 € | 2609,74 € |
5 | 110,49 € | 30,96 € | 10,25 € | 151,70 € | 2609,71 € |
Monatskosten:
Bei Kurzzeitpflege wird lediglich der Pflegeaufwand von der Pflegekasse übernommen.
Jeder volle Kalendermonat wird mit 30,42 Tagen berechnet. Bei Teilmonaten wird Tag genau abgerechnet, ebenso bei Unterbrechungen.
Die Abwesenheit bei Krankenhaus/Urlaub regelt sich nach dem Heimvertrag und beträgt ab dem 4. Tag der Abwesenheit 25% Minderung der Kosten pro Tag für Pflegeaufwand, Unterkunft und Verpflegung.
Für den Senior ist ein Barkonto (Taschengeldkonto) einzurichten. Daraus werden z.B. kleiner Barauslagen /Friseur, Fußpflege, Medikamentenzuzahlungen usw.) erledigt.
Bestimmte Sonderleistungen werden extra berechnet gemäß Preisliste (Anlage 6 des Heimvertrages).
Zusätzliche Details entnehmen Sie bitte aus dem Heimvertrag und dessen Anlagen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.